Funktionenplan

Funktionenplan
1. Begriff: Teil der 1969 eingeführten neuen Systematik der öffentlichen Haushaltspläne ( Haushaltssystematik) neben dem  Gruppierungsplan. Der F. gliedert die Einnahmen und Ausgaben einzelner Titel nach funktionalen Gesichtspunkten. Eine funktionale Kennziffer ermöglicht es, jeden Ansatz im  Haushaltsplan dem F. zuzuweisen.
- 2. Gliederungskennziffern: 0 allgemeiner Dienst; 1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten; 2 soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben, Wiedergutmachung; 3 Gesundheit, Sport, Erholung; 4 Wohnungswesen, Raumordnung, kommunale Gemeinschaftsdienste; 5 Ernährung, Landwirtschaft, Forsten; 6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen; 7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen; 8 Wirtschaftsunternehmen, allgemeine Grund-, Kapital- und Sondervermögen; 9 allgemeine Finanzwirtschaft.
- 3. Bedeutung für die  politische Programmfunktion eines Haushalts, da sie eine Art Staatsaufgabenkatalog darstellt.
- Vgl. auch  Funktionenbudget,  Funktionenübersicht.

Lexikon der Economics. 2013.

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